Ausführliche Beschreibung:
Als Abstandsfläche bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich eines Grundstückes, der zur Gewährleistung ausreichender Belichtung aller angrenzender Gebäude von höherer Bebauung freizuhalten ist. Sinn und Zweck jeder Abstandsfläche ist:
Diese Abstandsflächen werden im amtlichen Lageplan eingetragen und berechnet. Die Berechnung hängt von der Art und Höhe des Gebäudes bzw. Daches ab. Im §6 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Abstandsflächen geregelt und beschrieben.