Ausführliche Beschreibung:
Die Baumassenzahl gibt, an wie viel Kubikmeter Baumasse pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die zulässige Baumassenzahl wird im Bebauungsplan verbindlich festgelegt. Das die Baumassenzahl eingehalten wurde, ist dem Bauamt nachzuweisen. Die erforderlichen Berechnungen führt der Vermesser aus.