Ausführliche Beschreibung:
In der Vermessung wurde früher das Wort "Parzelle" als ein begrenzter Teil der Erdoberfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung benutzt. Heute wird es als Flurstück bezeichnet, das im Liegenschaftskataster eindeutig mit einer Nummer bezeichnet wird. Jedes Flurstück wird innerhalb der Flur, in der es liegt, eindeutig nummeriert.