Ausführliche Beschreibung:
Die Vermessungsgesetze der Länder fordern vom Bauherren die amtliche, katastertechnische Einmessung von neu errichteten Gebäuden! Dazu wird das neu errichtet Gebäude vor Ort, im Bezug zu den Grenzen, aufgemessen. Die so gewonnenen Daten werden ausgewertet und so aufbereitet, dass sie ins Liegenschaftskataster übernommen werden können.