
Ausführliche Beschreibung:
Die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes erfolgt anhand der gesetzlichen Grundlagen. Folgende Unterlagen müssen eingesehen und analysiert werden:
- das Grundbuch
- das Liegenschaftskataster
- die Bauakten, falls beim Eigentümer keine vorliegen
- und das Baulastenverzeichnis
Nachdem diese Informationen gesichtet wurden, wird ein Ortstermin durchgeführt, in dem das Grundstück bzw. das Gebäude in Augenschein genommen wird.