
Ausführliche Beschreibung:
Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - BauO NRW. Eine Teilungsgenehmigung nach § 19 BauGB ist nicht mehr erforderlich.
Durch die Teilung eines Grundstückes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB 2004).